Piraten, nein danke!

Piraten, nein danke!

Geistiges Eigentum braucht Schutz

Von Prof. Klaus Kocks, erschienen in der Frankfurter Rundschau vom 15.10.2009

Mein Namensvetter Klaus Störtebeker („Stürz-den-Becher“) ist zu Recht seit Jahrhunderten ein romantischer Held, weil er seinerzeit den Pfeffersäcken von der Hanse so zusetzte. Aber er war wohl ein schnöder Verbrecher. Piraten wurden nur von jenen geliebt, denen sie nicht die Bäuche aufschlitzten, um deren Töchter zu schänden und Hab und Gut zu versaufen. Im Hamburgischen Stadtmuseum kann man von diesen Untaten hören und Störtebekers zerborstenen Schädel sehen. Die Hanseaten haben den abgeschlagenen Kopf des Piraten als Generalprävention vor der Stadt aufgespießt. Nehmen wir, die braven Bürger, die Warnung vor den Piraten an? Ich rede natürlich nicht von den Gewässern vor Somalia, sondern einer neuen Partei unserer Tage, die die Existenz von Kunst, Kultur und Journalismus bedroht.

Viele Angehörige meiner Generation werden den Riesenerfolg der Piratenpartei gar nicht bemerkt haben. Bundesweit lag dieser Klub der Internetfreunde deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde, so dass man die Splittergruppe getrost vergessen könnte. Aber in Universitätsstädten gab es auch schon zweistellige Werte. So hat es mit den Grünen schon begonnen.

Und jetzt die Internetpiraten. Deren Anliegen betreffen die ungehinderte Nutzung des World Wide Web, jener globalen Informationsmaschine, die unser Leben verändert hat. Aber es geht um mehr als dieses Universum unnützen Wissens, in dem niemand Geld verdient außer der Porno-Industrie, die uns listenreich mit ihrem Müll versorgt. Es geht um etwas sehr Fundamentales und Hochumstrittenes zugleich, das Privateigentum. In Schweden sind die Piraten entstanden als eine Bewegung von Internetnutzern, die sich nicht um Eigentumsvorbehalte scheren will. Im Netz, findet diese Google-Generation, gehört allen alles und jeder darf alles nutzen, eine Art elektronischer Ur-Kommunismus. Dass damit alle Schöpfer geistigen Eigentums mittellos werden, sollen wir hinnehmen. Und so klauen die Kids bei allen, die das nicht einsehen. Das klingt nach Störtebeker, also sympathisch. Ist es aber nicht.

Bevor jetzt die Sozis reflexartig auf die Sozialbindung des Eigentums laut Grundgesetz reflektieren, ein klares Wort: Das Privateigentum ist die Basis der Moderne und damit auch die Basis unserer Freiheit. Klingt spießig, ist aber unabweisbar. Der Bürger hat sich gegen Adelswillkür dadurch behaupten können, dass er einen Zaun um seinen Garten machte, so dass die feudale Jagdgesellschaft nicht mehr sein Gemüse niedertrampeln konnte. Man darf noch mal bei Adam Smith nachlesen, wieso der Reichtum der Nationen und damit das Allgemeinwohl auf zwei Dingen beruhen, dem Recht auf Eigentum und dem Wettbewerb aller mit allen. Das klingt jetzt sogar kapitalistisch und ist es auch.

Gerade hat mir ein freundlicher Professorenkollege eine Postkarte aus Kuba geschickt, auf der er von zwei weinenden und zwei lachenden Augen spricht. Es bewegte ihn die Freude an Land und Leuten und Trauer darüber, wie Fidels Kommunismus das Paradies zugrunde gerichtet hat. Wer Freiheit und Sozialismus will, muss Privateigentum und Wettbewerb wollen. Das gilt auch für geistiges Eigentum im Internet. Das sollten wir bei aller Freibeuter-Romantik nicht vergessen. Sonst ist das Netz nur noch eine Piratensee, sprich ein Meer des Unrechts. Das klingt völlig uncool, ist aber leider wahr. Piraten, nein danke!

Professor Klaus Kocks ist Meinungsforscher.

Rechtsanwalt Christian Weber erhält erste Auskünfte eines Internetserviceproviders aufgrund richterlicher Anordnung des Landgerichts Köln nach § 101 Urheberrechtsgesetz

Rechtsanwalt Christian Weber erhält erste Auskünfte eines Internetserviceproviders aufgrund richterlicher Anordnung des Landgerichts Köln nach § 101 Urheberrechtsgesetz.

Erfolg der Initiative zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet (www.wesaveyourcopyrights.org) im Kampf gegen illegale Tauschbörsen-Piraterie.

Frankfurt am Main, 2.12.2008: Musik- und Medienanwalt Christian Weber hat heute die ersten Namen und Adressdaten von Personen, die über ein Filesharing-Netzwerk (Tauschbörse) die Urheberrechte an Werken seiner Mandantschaft verletzt haben, aufgrund eines richterlichen Anordnungsverfahrens nach § 101 des Urheberrechtsgesetzes erhalten. Die Auskünfte wurden durch einen großen Internetserviceprovider im Rahmen eines vor dem Landgericht Köln unter Aktenzeichen Az. 28 OH 3/08 erwirkten Beschlusses erteilt.

Der Frankfurter Rechtsanwalt, hatte zuvor vor dem Landgericht Köln einen entsprechenden Beschluss erwirkt, der dem Internet-Service-Procvider gestattete, Auskunft über die entsprechenden Nutzerdaten zu erteilen. Dieses neue Verfahren, dass ohne Strafanzeige auskommt, ist erst seit dem Kurzem möglich. Denn erst seit dem 1.9.2008 gibt es den sog. zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, der es Rechteinhabern erlaubt, direkt gegenüber dem Internetprovider Auskunft über Nutzerdaten zu verlangen. Der Auskunftsanspruch wurde im Sommer 2008 vom Bundestag im Rahmen der europäischen Durchsetzungsrichtlinie (Enforcement-Richtlinie) beschlossen, um den im digitalen Zeitalter nahezu schutzlos gestellten Rechteinhabern, effektive Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben. Ein Umweg über das Strafverfahren wie er bislang oftmals mangels anderer zur Verfügung stehender rechtlicher Mittel von Seiten der Rechteinhaber gewählt werden musste, ist dadurch zukünftig nicht mehr unbedingt erforderlich. Um einem möglichen Missbrauch vorzubeugen, steht das Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG unter Richtervorbehalt. Die Herausgabe der Nutzerdaten erfolgt durch die Internetprovider ausschließlich aufgrund einer richterlichen Gestattung. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Gestattung der Auskunftserteilung waren, so das Landgericht Köln, vorliegend unproblematisch erfüllt. Es handelte sich um Rechtsverletzungen innerhalb sog. Tauschbörsen bezüglich eines in Deutschland noch unveröffentlichten Musikalbums.

„Ich bin sehr erfreut darüber, zu den ersten Rechtsanwälten zu gehören, die aufgrund des neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs Auskünfte über Namen und Adressen von Urheberrechtsverletzern erhalten haben. Das Landgericht Köln ist sich der wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung des geistigen Eigentums sowie der Ernsthaftigkeit der Bedrohung der gesamten Kreativbranche durch das Massenphänomen Filesharing bewusst und wendet den neuen Auskunftsanspruch so an wie dies der europäische und der nationale Gesetzgeber vorgesehen haben. Dies ist sehr zu begrüßen und soll an dieser Stelle ausdrücklich betont werden, da zwar die überwiegende Mehrheit, jedoch nicht alle deutschen Gerichte den Auskunftsanspruch in dieser Weise handhaben”, so Rechtsanwalt Weber.


We Save Your Copyrights – Initiative zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet

Rechtsanwalt Christian Weber, Frankfurt am Main