Einstweilige Verfügungen gegen Filesharer wegen des Musiktitels FEVER (c) Ballinas-Olsson, Peifer, Reuter
Vor verschiedenen Landgerichten haben wir aktuell einstweilige Verfügungen für unsere Mandantschaft in Bezug auf Rechtsverletzungen an dem Musikwerk “Fever” erwirkt. Diese richten sich gegen Rechtsverletzer, die die im Abmahnschreiben zuvor geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben haben. Durch die gerichtliche Durchsetzung der unserer Mandantschaft zustehenden Unterlassungsansprüche entstehen dem Rechtsverletzer im Vergleich zu den in der Abmahnung geforderten Vergleichsbeträgen regelmäßig erhebliche Mehrkosten.
Einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf Az. 12 O 51/10
Rechtsanwalt Christian Weber, Frankfurt am Main, 10.03.2010
