Einstweilige Verfügungen in Sachen David Vogt - Schöne neue Welt
Unter anderem vor dem LG Düsseldorf haben wir aktuell einstweilige Verfügungen für unseren Mandanten David Vogt in Bezug auf Rechtsverletzungen an dem Musikwerk “Schöne neue Welt” erfolgreich durchgesetzt.
Durch das gerichtliche Vorgehen gegen Rechtsverletzer möchten wir die Tatsache untermauern, dass unsere Mandanten gewillt sind, die Rechtsverletzungen an ihren geistigen Schutzrechten nachhaltig zu verfolgen und ihre Ansprüche im Zweifel auch gerichtlich durchzusetzen. Außerdem möchten wir hiermit Behauptungen entgegentreten, dass unsere Mandanten nicht berechtigt wären, Ansprüche aus Verstößen gegen die von ihnen geschaffenen urheberrechtlichen Werke geltend zu machen. Die erwirkten Entscheidungen zeigen, dass die von uns geltend gemachten Ansprüche unserer Mandanten berechtigt sind.
Link zum Beschluss:
Beschluss des LG Düsseldorf vom 28.12.2009 (Az. 12 O 497/09)
Rechtsanwalt Christian Weber, Frankfurt am Main, 7.1.2010
