Monatsarchiv für Januar 2010

 
 

Bei Internetanschlüssen gilt die Halter-Haftung (Spiegel online v. 7.1.2010)

Wir weisen auf den Artikel “Bei Internetanschlüssen gilt die Halter-Haftung” (Spiegel online v. 7.1.2010) hin:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,670667,00.html

RA Christian Weber, 21.1.2010

Für Raubkopierer wird es immer teurer (Welt Online 19.1.2010)

Wir weisen auf den informativen Artikel “Für Raubkopierer wird es immer teurer” unter folgendem Link hin:

http://www.welt.de/webwelt/article5906849/Fuer-Raubkopierer-wird-es-immer-teurer.html

RA Christian Weber, 21.1.2010

Einstweilige Verfügungen in Sachen David Vogt - Schöne neue Welt

Unter anderem vor dem LG Düsseldorf haben wir aktuell einstweilige Verfügungen für unseren Mandanten David Vogt in Bezug auf Rechtsverletzungen an dem Musikwerk “Schöne neue Welt” erfolgreich durchgesetzt.

Durch das gerichtliche Vorgehen gegen Rechtsverletzer möchten wir die Tatsache untermauern, dass unsere Mandanten gewillt sind, die Rechtsverletzungen an ihren geistigen Schutzrechten nachhaltig zu verfolgen und ihre Ansprüche im Zweifel auch gerichtlich durchzusetzen. Außerdem möchten wir hiermit Behauptungen entgegentreten, dass unsere Mandanten nicht berechtigt wären, Ansprüche aus Verstößen gegen die von ihnen geschaffenen urheberrechtlichen Werke geltend zu machen. Die erwirkten Entscheidungen zeigen, dass die von uns geltend gemachten Ansprüche unserer Mandanten berechtigt sind.

Link zum Beschluss:

Beschluss des LG Düsseldorf vom 28.12.2009 (Az. 12 O 497/09)

Rechtsanwalt Christian Weber, Frankfurt am Main, 7.1.2010

Haftung des Internetanschlussinhabers für Familienangehörige vom OLG Köln bestätigt (Urteil vom 23.12.2009 - Az. 6 U 101/09)

OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009 - Az. 6 U 101/09

Haftung des Internetanschlussinhabers für Familienangehörige bejaht

In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Köln die Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen, die durch Kinder oder Ehegatten begangen werden abermals bejaht. Nach Auffassung des 6. Senats genüge das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde.

Volltext:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_101_09urteil20091223.html

Link zur Pressemitteilung:

http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php

Rechtsanwalt Christian Weber, Frankfurt am Main, 7.1.2010, aktualisiert am 14.1.2010